Pflegegeld und Pflegestufen
Wenn man durch eine Krankheit so stark behindert wird, dass man nicht mehr oder teilweise nicht mehr selbst für sich sorgen kann, dann ist man auf Unterstützung angewiesen. Zu diesem Zweck gibt es das Pflegegeld. Um Pflegegeld zu bekommen, muss man zuerst in eine Pflegestufe eingeteilt werden. Dafür müssen verschiedene Faktoren erfüllt sein, auf die wir im Folgenden näher eingehen.
Die verschiedenen Pflegestufen
Derzeit gilt in Deutschland eine Einteilung in drei verschiedene Pflegestufen, die Stufen eins, zwei und drei. Zudem kann ein Betroffener in der Pflegestufe drei auch als Härtefall eingeteilt werden. Die jeweilige Stufe ist dabei auch der entscheidende Faktor bei der Berechnung des Pflegegeldes.
Pflegestufe 1
Wer in die Pflegestufe eins eingeteilt wird, muss mindestens einmal am Tag Hilfe bei wenigstens zwei alltäglichen Aufgaben aus dem Bereich der Grundpflege benötigen. Zu den Tätigkeiten der Grundpflege gehören dabei die eigene Körperpflege, die Aufnahme von Getränken und Essen und die Mobilität. Außerdem muss für eine Einteilung in die Pflegestufe eins mehrmals pro Woche Hilfe bei der Verrichtung der hauswirtschaftlichen Verpflichtungen benötigt werden. Zeitlich gesehen müssen im Durchschnitt an einem Tag mindestens 90 Minuten Hilfe, wobei mindesten 45 Minuten mit der Grundpflege abfallen müssen, erbracht werden.
Pflegestufe 2
Bei der Pflegestufe zwei spricht man von einer Schwerpflegebedürftigkeit. Diese liegt dann vor, wenn die betroffene Person mindestens dreimal am Tag zu verschiedenen Zeiten Hilfe bei der Grundpflege benötigt. Außerdem muss mehrmals in der Woche Hilfe bei der Verrichtung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gebraucht werden. Am Tag muss der Zeitaufwand, der für die Pflege, die aufgebracht wird, mindestens 3 Stunden betragen, wobei 2 Stunden für die Grundpflege erbracht werden müssen.
Pflegestufe 3
Bei Personen, die in die Pflegestufe drei eingeteilt werden, spricht man von einer Schwerstpflegebedürftigkeit. Diese liegt dann vor, wenn eine Person zu jeder Zeit gepflegt werden muss, also rund um die Uhr. Außerdem muss auch die Hilfebedürftigkeit in Bereich der Haushaltspflichten vorliegen. Dabei liegt der Aufwand für die Pflege bei mindestens 5 Stunden am Tag, wobei vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe 0
Wer dauerhaft in der Erledigung der Pflichten im Haushalt und bei der Grundpflege eingeschränkt ist, aber noch keinen Anspruch auf die Pflegestufe eins hat, kann in die Pflegestufe 0 eingeteilt werden. Hier gibt es ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 bis 200 Euro pro Monat und ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro pro Monat (in der Regel bei Demenzkranken).
Neben der Einteilung in die Pflegestufen eins bis drei, kann auch eine Härtefall Regelung in Anspruch genommen werden. Diese gilt dann, wenn alle Voraussetzungen der Pflegestufe drei erfüllt sind, aber ein sehr außergewöhnlicher und intensiver Zeitaufwand für die Pflege aufgebracht werden muss. Damit ein Härtefall vorliegt, müssen mindestens sechs Stunden täglich für die Grundpflege verwendet werden. Wobei die Person auch mindestens drei Mal in der Nacht Hilfe brauchen muss. Außerdem liegt ein solcher Härtefall auch dann vor, wenn für die Pflege mehrere Personen nachts gleichzeitig im Einsatz sind. Dabei muss es sich nicht um professionelle Kräfte handeln, auch Angehörige können die Pflege übernehmen. Außerdem muss eine ständige Hilfe bei der Erledigung der Pflichten, die im Haushalt anfallen, erforderlich sein.
Die Höhe des Pflegegeldes
Durch das Pflegegeld haben Bedürftige die Möglichkeit selbst zu entscheiden von wem sie gepflegt werden wollen. Dabei können sowohl Pflegepersonal als Sachdienstleistungen, aber auch Geldleistungen in Anspruch genommen werden, wenn zum Beispiel ein Angehöriger die Pflege übernimmt. Das Pflegegeld wird dabei von der zuständigen Pflegekasse gezahlt. Dabei wird das Geld an den Betroffenen selbst überwiesen und dieser kann entscheiden, wie er dieses verwendet. Außerdem gibt es die Möglichkeit das Pflegegeld auch mit Sachleistungen zu kombinieren. Wie hoch das Pflegegeld ist, dass hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Betroffene der Pflegestufe eins erhalten pro Monat 235 Euro, Betroffene der Pflegestufe zwei erhalten 440 Euro pro Monat und Betroffene, die in die Pflegestufe drei eingeteilt wurden, bekommen im Monat 700 Euro. Liegt ein Härtefall vor, zum Beispiel bei an Demenz erkrankten Personen, erhöht sich der monatliche Betrag.
Um die Fördermöglichkeiten der privaten Pflege abzuklären, sollten Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Häusliche Pflege bzw. Betreuung durch Familienmitglieder oder andere Hilfskräfte |
ab Jahr 2013 |
|
Euro/Monat |
Pflegestufe 0 |
mit Demenz* |
120 |
Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
|
|
235 |
Pflegestufe 1 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit |
mit Demenz* |
305 |
Pflegestufe 2 – Schwere Pflegebedürftigkeit
|
|
440 |
Pflegestufe 2 – Schwere Pflegebedürftigkeit |
mit Demenz* |
525 |
Pflegestufe 3 – Schwerste Pflegebedürftigkeit |
|
700 |
* Gilt für Menschen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt (das ist bei vielen Demenzkranken der Fall).